Die Kostenkontrolle erfolgt mittels der Kostengruppen nach DIN 276 und / oder entsprechend der spezifischen Anforderungen nach frei wählbaren Strukturen z.B. Bauabschnitte, Lose, Kostenkontrolleinheiten. Die in der Planungsunterlage (BPU, Entwurfsunterlage Bau, RE-Unterlage etc.) ermittelten Gesamtkosten sowie die Ansätze der Haushaltsplanung bilden die Grundlage der Kostenkontrolle. Dadurch erhält der Projektverantwortliche während der gesamten Ausführungszeit eine transparente Übersicht der geplanten und der tatsächlichen Kosten.
Zur Haushaltsführung steht eine mehrstufige Kontenstruktur zur Verfügung. Diese Struktur bietet dem Anwender auf jeder der Ebenen eine hohe Differenzierung der Informationen über die festgelegten sowie zur Verfügung stehenden Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen.
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